Für die ersten siebeneinhalb Jahre muss ein praktisch fehlendes Ansprechen auf therapeutische Interventionen festgestellt werden. Dieser Zeitraum ist durch eine bagatellisierende Haltung des Verurteilten gegenüber seinen Delikten und eine Neigung, mit den Behandlern in Auseinandersetzungen zu treten, um die Bearbeitung eigener konflikthafter Persönlichkeitselemente bzw. der Delikte zu vermeiden, gekennzeichnet. In der JVA Pöschwies ist es ab dem Jahr 2017 zu merklich positiven Veränderungen gekommen.