1412). Die grundsätzlich positive Entwicklung des Verurteilten wurde im Vollzugsbericht vom 7. Januar 2020 bestätigt. Demnach zeige er im Vollzugsalltag ein sozial angepasstes, regelkonformes und konfliktfreies Verhalten. Im Bereich der kombinierten Persönlichkeitsstörung hätten kleine therapeutische Fortschritte erzielt werden können. Es gäbe nach wie vor Therapiethemen, die der weiteren Behandlung bedürften, der Verurteilte habe aber eine fortlaufende Auseinandersetzung mit solchen Themen aufrechterhalten können (BK 19 380 pag.