Dort verlief der Vollzug in der Zeit vor der vorinstanzlichen Hauptverhandlung offenbar relativ gut. Zwar sei es zu Disziplinierungen wegen Verstössen gegen die Arbeitspflicht gekommen, diese seien aber in einer für den Verurteilten als schwer empfundenen Belastungszeit nach einer Operation erfolgt. Ansonsten halte er sich weitgehend an die Anweisun-