Vielmehr bagatellisiere er seine Taten und könne keine echte Reue zeigen. Er lege eine passivtrotzige Verweigerungshaltung an den Tag und verfüge nur über mangelhafte Therapiemotivation (Vollzugsakten pag. 776 ff.). Mit Verfügung der ASMV vom 7. August 2015 wurde der Verurteilte bis auf Weiteres ins Regionalgefängnis Bern verlegt (Vollzugsakten pag. 871). Per 26. Januar 2016 erfolgte die Einweisung in die JVA Pöschwies (Verfügung der ASMV vom 25. Januar 2016, Vollzugsakten pag. 1094). Dort verlief der Vollzug in der Zeit vor der vorinstanzlichen Hauptverhandlung offenbar relativ gut.