Eine vertrauensvolle psychotherapeutische Beziehung, die es ihm ermöglicht hätte, zu seinen Schwierigkeiten zu stehen und sein Deliktverhalten offen zu legen, habe nicht entwickelt werden können. Schwierigkeiten im Umgang mit Mitinsassen und Betreuungspersonen hätten viel Raum eingenommen. Veränderungen hinsichtlich der Legalprognose hätten keine stattgefunden (Verlaufsbericht des psychiatrischpsychologischen Diensts des Kantons Bern vom 24. November 2009, Vollzugsakten pag. 417 f.).