12. Vollzugs- und Behandlungsverlauf 12.1 Der Antritt der stationären therapeutischen Massnahme erfolgte am 28. Juli 2008 im Regionalgefängnis Bern. Kurz darauf folgte die Verlegung ins Massnahmenzentrum St. Johannsen (vgl. Entscheid des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 12. August 2013, Vollzugsakten pag. 643). Über seine Zeit in St. Johannsen wird berichtet, der Verurteilte sei überwiegend in einer Opferrolle verharrt. Eine vertrauensvolle psychotherapeutische Beziehung, die es ihm ermöglicht hätte, zu seinen Schwierigkeiten zu stehen und sein Deliktverhalten offen zu legen, habe nicht entwickelt werden können.