Seine anschliessende Entwicklung ist dissozial verlaufen; die Sozialkompetenz blieb gering (vgl. Behandlungsbericht vom 30. April 2020, BK 19 380 pag. 430 f.; Gutachten E.________, BK 19 380 pag. 373). Die Beziehungen des Verurteilten im Erwachsenenleben gestalteten sich schwierig, was ein wenig befriedigendes Sexualleben nach sich gezogen hat. Einerseits werden als Grund dafür geringe Problemlösekompetenzen und eine geringe Kompromissbereitschaft angegeben (Gutachten E.________, BK 19 380 pag.