11. Deliktsmechanismus Der Verurteilte ist, wie Rechtsanwältin B.________ in ihrem Parteivortrag zutreffend vorbrachte, «nie der Typ Sexualstraftäter gewesen, der Kindern aufgelauert habe» (BK 19 380 pag. 703). Anhand der Beurteilung des PPD Zürich und von Prof. Dr. med. E.________ kann vielmehr folgender Deliktsmechanismus aufgezeichnet werden: Der Ursprung der problematischen Verhaltensweisen ist bereits in der Kindheit des Verurteilten zu verorten, in der es zu traumatischen, schweren Gewaltereignissen und sexuellen Übergriffen gekommen ist. Seine anschliessende Entwicklung ist dissozial verlaufen;