10.3 Bezüglich der Persönlichkeitsstörung nennt Prof Dr. med. E.________ unter anderem folgende, beim Verurteilten relevanten Symptome: Verhaltensauffälligkeiten tiefgründiger Natur und in unterschiedlichen Lebensbereichen, hohe Anspruchshaltung gegenüber anderen, reduzierte emotionale Ansprechbarkeit und besondere Bedürfnisbezogenheit bei reduzierter Bindungsfähigkeit. Diese Abweichungen von kulturell erwarteten und akzeptierten Vorgaben seien derart ausgeprägt, dass der Verurteilte in seiner Funktionsfähigkeit deutlich eingeschränkt sei. Die seiner Ansicht nach vorhandenen Anteile von Dissozialität begründet Prof Dr. med. E._