12 liesslichen Typus sowie ein Status nach posttraumatischer Belastungsstörung verbunden mit einer gemischten Störung von Gefühlen und Sozialverhalten vor (Behandlungsbericht vom 30. April 2020, BK 19 380 pag. 429). Auch aus dem Protokoll der Vollzugskoordinationssitzung vom 9. Juli 2020 (BK 19 380 pag. 659 ff.) ergibt sich entgegen den Vorbringen der Verteidigung (BK 19 380 pag. 701) keine vom Gutachten E.________ abweichende Diagnose von Seiten der JVA resp. des PPD Zürich.