Dr. med. F.________ beantwortete die Frage nach einer psychischen Störung im Gutachten vom 12. September 2018 derart, dass der Verurteilte zeitlich überdauernd an neurotischen Störungen (in den letzten Jahren an Anpassungsstörungen, gegenwärtig weitgehend remittiert), vor allem aber an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung (ohne eigenständige diagnostische Unterformen gemäss ICD-10) und an einer Störung der Sexualpräferenz (bisexuelle pädophile Störung) leide (PEN 17 1077 pag. 353). Gemäss Gutachten vom 6. Mai 2020 kommt Prof. Dr. med. E.________ zu folgenden Diagnosen (BK 19 380 pag.