10. Störungsbild 10.1 Im ersten aktenkundigen Gutachten, demjenigen von Prof. Dr. G.________ vom 11. August 2005, wurden dem Verurteilten sowohl für den Tatzeitpunkt als auch den Zeitpunkt der Begutachtung eine kombinierte Persönlichkeitsstörung sowie eine fragliche Störung der sexuellen Präferenz im Sinne einer Pädophilie diagnostiziert (Vollzugsakten pag. 88 und 91). Med.