Später lernte der Verurteilte auf einem Spielplatz seine neue Partnerin P.________ kennen. Auch sie war alleinstehende Mutter, arbeitete Teilzeit und liess ihre drei Kinder in dieser Zeit durch den Verurteilten betreuen (vgl. Urteil des Obergerichts des Kantons Bern vom 8. Februar 2008, Vollzugsakten pag. 209). So kam es zu weiteren Vorfällen. Laut Urteil des Bezirksgerichts Aarau vom 14. Dezember 2011 cremte der Verurteilte während der gemeinsamen Ferien im Tessin im Juli 2008 die damals nicht ganz 16-jährige Q.________ dreimal am ganzen Körper ein, wobei er ihr seine Finger in die Scheide steckte. Zudem musste Q.________ ihn am ganzen Körper, inklusive seinen Penis, eincremen.