9. Deliktsübersicht In seinem Urteil vom 17. Dezember 2003 erachtete es das Bezirksgericht Aarau als erwiesen, dass der Verurteilte in der Zeit von 1999 bis Herbst 2000 seine 4 bis 5- jährige Nichte K.________ zu sexuellen Handlungen missbraucht hatte, indem er wiederholt mit dem Finger in ihren Genitalbereich eingedrungen war oder sie an seinem Penis schlecken oder herumdrücken gelassen hatte, bis er zum Samenerguss gekommen war. Er wurde zu einer unbedingten Zuchthausstrafe von 2 ½ Jahren verurteilt (Vollzugsakten pag. 61 f. und 67 f.).