Seit 1997 bezieht er eine IV-Rente. Bereits im Jahr 1999 wurde ihm eine schwere, ängstlich vermeidende Persönlichkeitsstörung diagnostiziert. In seiner Jugendzeit bzw. im jungen Erwachsenenalter wurde er einmal wegen Vermögensdelikten ermahnt. Danach folgten insgesamt fünf Verurteilungen wegen Vermögensdelikten (meist Diebstahl) und anderer Straftaten (namentlich Widerhandlungen gegen das Stras- senverkehrs- und das Tierschutzgesetz). Alles in allem müssen die jungen Jahre des Verurteilten als Zeit mangelnder sozialer Anpassung und Integration betrachtet werden (vgl. Gutachten E.________, BK 19 380 pag. 341 f.).