Sie äussern sich zur Notwendigkeit therapeutischer Massnahmen (BK 19 380 pag. 395 ff.) und beantworten abschliessend die gestellten Fragen (BK 19 380 pag. 403). Insgesamt machen die Schlussfolgerungen im Gutachten E.________ einen differenzierten und umfassend begründeten Eindruck. Zwar lassen sich auch in diesem Gutachten gewisse Differenzen zur Einschätzung des Behandlungsteams des PPD Zürich erkennen. Dies betrifft namentlich die Frage nach dem offenen oder geschlossenen Vollzug, in der Prof. Dr. med. E.________ eine vorsichtigere Haltung vertritt.