_ bestätigte zwar bei seiner Befragung vor der Vorinstanz, «alles» miteinbezogen zu haben, das sei Standard (PEN 17 1077 pag. 504). Betrachtet man aber sein Gutachten, orientiert er sich oftmals an der aktuellen Situation und den Angaben des Verurteilten und lässt dessen Biografie und die Informationen aus den Akten bei der Punktevergabe wiederholt ausser Acht (z.B. Item 1, 2 und 6; PEN 17 1077 pag. 306 f.). Der gleiche Handhabungsfehler ist beim Prognoseinstrument Stable-2007 zu beobachten (z.B. Item 1, 3, 4, 5 und 6 PEN 17 1077 pag. 315 f. sowie die Kritik im Gutachten E.________, BK 19 380 pag.