5.3 Diese Zweifel werden dadurch verstärkt, dass das Gutachten im Nachgang nicht nur von den Beschwerdeführern, sondern auch von verschiedenen Fachpersonen in Frage gestellt wurde. So kritisierte med. pract. D.________ mit Schreiben vom 23. Mai 2019 namentlich eine angeblich ungenügende Befragung zur Massnahme, eine falsche Diagnose beim Typ der Pädophilie sowie eine fehlerhafte Anwendung der Prognoseinstrumente PCL-R und Stable-2007 (Vollzugsakten pag. 1976 ff.). Der Beweiswert dieser Stellungnahme ist zwar fraglich, denn med. pract. D.___