Gravierende Diskrepanz hinsichtlich Legalprognose zwischen den Einschätzungen des Vorgutachters, der Therapiestelle sowie der Konkordatlichen Fachkommission zur Beurteilung der Gemeingefährlichkeit von Straftätern (KoFaKo) einerseits und dem Gutachten F.________ andererseits, mit der der Gutachter sich nicht auseinandersetze;