Gelegenheit einzuräumen, sich zu den gegen ihn im Obergutachten erhobenen Vorwürfen zu äussern, und es sei die durch die Beschwerdeführer eingeholte Stellungnahme von med. pract. D.________ vom 23. Mai 2019 aus den Akten zu weisen, wies die Verfahrensleitung am 15. Juni 2020 ab (BK 19 380 pag. 559 f.). Die Hauptverhandlung fand am 26. August 2020 statt. Die Beschwerdeführer formulierten folgende Anträge (BK 19 380 pag. 711): «1. Ziff. 1 des Beschlusses des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 17. Januar 2019, welcher am 6. Februar 2019 begründet wurde, sei insofern aufzuheben, als dass die stationäre therapeutische Massnahme nach Art.