Am 17. September 2019 holte sie bei Prof. Dr. med. E.________ ein Obergutachten ein, welches am 6. Mai 2020 fertiggestellt wurde (BK 19 380 pag. 69 und 121 ff.). Die von den Beschwerdeführern und vom Verurteilten vorgebrachten und dem Gutachter am 4. Juni 2020 unterbreiteten Ergänzungsfragen beantwortete dieser mit Ergänzungsgutachten vom 2. Juli 2020 (BK 19 380 pag. 573 ff.). Die Anträge des Verurteilten, es sei dem Erstgutachter Dr. med. F.________ Gelegenheit einzuräumen, sich zu den gegen ihn im Obergutachten erhobenen Vorwürfen zu äussern, und es sei die durch die Beschwerdeführer eingeholte Stellungnahme von med.