3. Es sei eine mündliche Verhandlung durchzuführen und med. pract. D.________ als Sachverständiger vorzuladen. 4. Die Verfahrenskosten seien vom Kanton zu tragen. 5. Das Honorar der amtlichen Verteidigerin sei zu bestimmen. 2 6. Eventualiter: Es sei zwecks Klärung der offenen Fragen ein neuer Gutachtensauftrag zu erteilen. Es sei eine mündliche Verhandlung durchzuführen und der beauftragte Sachverständige sei an diese zwecks Befragung vorzuladen.»