Am 14. Dezember 2017 stellten die Bewährungs- und Vollzugsdienste des Kantons Bern den Antrag, die stationäre therapeutische Massnahme sei um weitere fünf Jahre zu verlängern (Vollzugsakten pag. 1326). Das Regionalgericht Bern-Mittelland (nachfolgend: Vorinstanz) erkannte mit Beschluss vom 17. Januar 2019, die stationäre therapeutische Massnahme werde um 2 ½ Jahre bis am 4. September 2020 verlängert (PEN 17 1077 pag. 536 ff.). Gegen diesen Beschluss erhoben die Bewährungs- und Vollzugsdienste des Kantons Bern (nachfolgend: Beschwerdeführer) am 18. Februar 2019 Beschwerde (BK 19 78 pag.