Diese Strafe wurde mit Verfügung der ASMV vom 16. Januar 2012 zugunsten des bereits laufenden Massnahmenvollzugs aufgeschoben (Vollzugsakten pag. 570). Mit Entscheid des Regionalgerichts Bern- Mittelland vom 12. August 2013 wurde die stationäre therapeutische Massnahme um fünf Jahre verlängert (Vollzugsakten pag. 641 ff.). Am 14. Dezember 2017 stellten die Bewährungs- und Vollzugsdienste des Kantons Bern den Antrag, die stationäre therapeutische Massnahme sei um weitere fünf Jahre zu verlängern (Vollzugsakten pag.