Mit Verfügung der ASMV vom 19. Februar 2009 wurden die beiden stationären Massnahmen in ihrem Vollzug zusammengelegt (Vollzugsakten pag. 381). Am 14. Dezember 2011 verurteilte das Bezirksgericht Aarau A.________ (nachfolgend: Verurteilter) wegen mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten (Vollzugsakten pag. 543 ff.). Diese Strafe wurde mit Verfügung der ASMV vom 16. Januar 2012 zugunsten des bereits laufenden Massnahmenvollzugs aufgeschoben (Vollzugsakten pag.