Der Antritt der Massnahme erfolgte am 28. Juli 2008 (vgl. Verfügung der Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug [nachfolgend: ASMV] vom 7. August 2008, Vollzugsakten pag. 342). Das Bezirksgericht Aarau verurteilte A.________ am 17. Dezember 2008 wegen mehrfacher Schändung und mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern zu einer Zuchthausstrafe von zwei Jahren und schob den Vollzug dieser Strafe zugunsten der laufenden stationären therapeutischen Massnahme auf (Vollzugsakten pag. 351 ff.). Mit Verfügung der ASMV vom 19. Februar 2009 wurden die beiden stationären Massnahmen in ihrem Vollzug zusammengelegt (Vollzugsakten pag.