7. Die Beschwerdeführerin führte zur Kostenverlegung in zutreffender Weise aus: Erst in der Stellungnahme […] vom 12. März 2019 wird auf mögliche Gründe hingewiesen, welche einen konkreten Tatverdacht begründen könnten. Da [der] Beschwerdekammer in Strafsachen volle Kognition zukommt, können die entsprechenden Argumente bei der Urteilsfindung berücksichtigt werden und somit eine Heilung der Gehörsverletzung erwirken.