Beschluss des Obergerichts des Kantons Bern BK 18 275 vom 4. Oktober 2018 E. 7.1). Der aktuelle strafrechtliche Vorwurf sei der Beschwerdeführerin zudem bereits bekannt gewesen, sei sie doch am 5. Dezember 2018 vorläufig festgenommen worden, als sie auf frischer Tat dabei ertappt worden sei, wie sie vor der JTS in Bern gemeinsam mit sieben weiteren (beschuldigten) Personen eine Blockade erstellt habe. Gleichentags sei sie zudem polizeilich befragt und über den ihr vorgeworfenen Sachverhalt informiert worden. Diese Rechtsauffassung ist zutreffend. Insoweit ist keine Gehörsverletzung erkennbar.