3. Dem Beschwerdeführer wird für seine Aufwendungen im Beschwerdeverfahren eine Entschädigung von CHF 524.25 (inkl. Auslagen und MWST) ausgerichtet. 4. Die dem Beschwerdeführer auferlegten Verfahrenskosten von CHF 900.00 werden mit der Entschädigung von CHF 524.25 (inkl. Auslagen und MWST) verrechnet, sodass er CHF 375.75 zu bezahlen hat. 5. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten/Beschwerdeführer, v.d. Rechtsanwalt B.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Emmental-Oberaargau, Staatsanwältin C.________ (mit den Akten)