4 führer, das Aktenstudium sowie das Redigieren von 2-3 kurzen Eingaben an die zuständigen Behörden. Der gebotene Aufwand beläuft sich auf rund 1.5 bis maximal 2 Stunden. Vor diesem Hintergrund rechtfertigt es sich – trotz der vorgenannten zahlreichen Argumente pro Kürzung – die Entschädigung auf CHF 500.00 (inkl. Auslagen und MWST) zu verdoppeln.