3 lität im Sinne einer Bagatelle (Busse im erfolgreich angefochtenen Strafbefehl vom 14. März 2019: CHF 200.00). Der Vorwurf gegen den Beschwerdeführer – die einfache Verkehrsregelverletzung – liegt am untersten Rand der Schwelle, ab welcher aus persönlichen oder inhaltlichen Gründen der Beizug eines Anwalts überhaupt gerechtfertigt ist. Den beigezogenen Verteidiger trifft daher in diesem Sinne ein Schadensminderungsgebot, dem Rechtsanwalt B.________ nur ungenügend nachgekommen Ist.