Am 12. August 2019 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen einfacher Verkehrsregelverletzung ein, auferlegte die Verfahrenskosten dem Kanton Bern und richtete dem Beschuldigten eine Entschädigung von CHF 250.00 (inkl. Auslagen und MWSt) für die Kosten seiner angemessenen Verteidigung aus. Gegen Letzteres erhob der Beschwerdeführer am 23. August 2019 Beschwerde mit dem Antrag, Ziffer 3 der angefochtenen Verfügung sei aufzuheben und ihm sei für seine Verteidigungskosten eine Ent-