1. Am 12. August 2019 stellte die Regionale Staatsanwaltschaft Emmental- Oberaargau (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) das Verfahren gegen A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen einfacher Verkehrsregelverletzung ein, auferlegte die Verfahrenskosten dem Kanton Bern und richtete dem Beschuldigten eine Entschädigung von CHF 250.00 (inkl. Auslagen und MWSt) für die Kosten seiner angemessenen Verteidigung aus.