5.4 Soweit der Beschwerdeführer vorbringt, dass er bisher keine Entschädigung verlangt habe und in der Nichtanhandnahmeverfügung trotzdem etwas von einer Entschädigung stehe, geht es ebenfalls um ein Missverständnis. Die Staatsanwaltschaft hat in der angefochtenen Verfügung nicht eine Entschädigung an den Be-