Er wisse nicht, was eine wahnhafte Störung sei. Falls er an einer psychischen Erkrankung leide, werde diese durch die Psychopharmaka verursacht, welche er versteckt im Essen und in den Getränken bekomme. Schliesslich gibt der Beschwerdeführer an, dass er bisher keine Entschädigung dafür verlangt habe, dass die Beschuldigten Chemikalien im Essen und in den Getränken verstecken würden. Deshalb verstehe er nicht, weshalb die Staatsanwaltschaft in der angefochtenen Verfügung eine Entschädigung thematisiere. 5.2 Die Vorbringen des Beschwerdeführers sind schwer verständlich und erinnern an Verschwörungstheorien.