_ wurde es untersagt, erneut aus diesem Grund den Gesundheitsdienst aufzusuchen. Dem medizinischen Übergabebericht des Gesundheitsdienstes des Regionalgefängnisses D.________ lässt sich entnehmen, dass er an einer wahnhaften Störung (ICD-10 F22.0) leidet. Er sei zuvor in der Vollzugsanstalt in E.________ gewesen, wo er ebenfalls das Gefühl gehabt habe, ihm seien Medikamente ins Essen gemischt worden. Aus diesem Grund sei er auch verlegt worden. Es bestehen vorliegend keinerlei objektivierbaren Anhaltspunkte für eine Krankheit, eine Vergiftung oder Unterlassung medizinischer Hilfe.