Der Beschwerdeführer und die anderen Insassen würden sich wie «Versuchskaninchen» für die schweizerischen Pharmakonzerne vorkommen. Beim Schreiben vom 3. Juni 2019 handelt es sich um eine Gruppenbeschwerde an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte. Der Beschwerdeführer konstituierte sich am 15. Juli 2019 als Strafkläger. Zudem unterschrieb er eine Erklärung, wonach er den behandelnden Arzt im Zusammenhang mit den angezeigten Vorfällen von seinem Berufsgeheimnis entband. 1.3 Mit Schreiben vom 16. Juli 2019 wandte sich der Beschwerdeführer erneut an die Kantonspolizei Bern.