1.2 Die Kantonspolizei Bern nahm am 15. Juli 2019 Kontakt mit dem Beschwerdeführer auf. Dabei überreichte dieser der Polizei drei weitere Schreiben vom 3. Juni 2019, 7. Juli 2019 und 15. Juli 2019. In diesen Schreiben steht, dass die Beschuldigten dem Essen und den Getränken in der A.________ (Justizvollzugsanstalt) Medikamente, Chemikalien, Gifte, Bakterien sowie Viren beimischen würden. Der Beschwerdeführer und die anderen Insassen würden sich wie «Versuchskaninchen» für die schweizerischen Pharmakonzerne vorkommen.