12 Die Beschwerdekammer in Strafsachen beschliesst: 1. Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden kann. 2. Dem Beschwerdeführer wird für das Beschwerdeverfahren rückwirkend per 3. September 2019 das Recht auf unentgeltliche Rechtspflege erteilt, unter Beiordnung von Fürsprecher B.________ als unentgeltlicher Rechtsbeistand.