4 Beschwerdeführer könnte die abgewiesenen Beweisanträge jederzeit wieder stellen, wenn sich aus einem rechtsmedizinischen Gutachten neue Erkenntnisse ergeben sollten. Betreffend die abgewiesenen Beweisanträge in Ziff. 3–6 und Ziff. 9 der angefochtenen Verfügung kann deshalb auf die Beschwerde nicht eingetreten werden.