Das Versterben seiner Mutter sei nicht unerwartet eingetreten, sondern hätte sich nach langer Krankheit abgezeichnet. 1.10 Mit Verfügung vom 5. August 2019 behandelte die Staatsanwaltschaft zahlreiche Beweisanträge des Beschwerdeführers, welche bisher im Verfahren unbehandelt geblieben waren. Zudem wies sie die Gesuche um unentgeltliche Rechtspflege ab. 1.11 Gegen diese Verfügung erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 19. August 2019 (Postaufgabe am selben Tag) Beschwerde. Er stellte folgende Rechtsbegehren: 1.