Eine entsprechende formelle Verfügung folge im März 2019. Bereits jetzt könne jedoch gesagt werden, dass die Untersuchung im Wesentlichen abgeschlossen sei und dass auch nach der vom Beschwerdeführer gewünschten Einholung weiterer Akteneditionen im April 2018 keine Elemente vorliegen würden, wonach seine Mutter zufolge eines Behandlungsfehlers verstorben sei. Aus den Akten ergäben sich im Gegenteil gerade keine Hinweise auf eine unsorgfältige Behandlung durch das medizinische Personal. Das Versterben seiner Mutter sei nicht unerwartet eingetreten, sondern hätte sich nach langer Krankheit abgezeichnet.