Neu würden Strafuntersuchungen im Zusammenhang mit möglichen medizinischen Behandlungsfehlern zentralisiert durch die Kantonale Staatsanwaltschaft geführt. Weiter machte die Kantonale Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben (nachfolgend: Staatsanwaltschaft) den Beschwerdeführer darauf aufmerksam, dass die Voraussetzungen zur Gewährung der unentgeltlichen Rechtspflege zufolge Aussichtslosigkeit nicht erfüllt seien. Eine entsprechende formelle Verfügung folge im März