Mit Schreiben vom 14. Februar 2019 teilte die Kantonale Staatsanwaltschaft für besondere Aufgaben dem Beschwerdeführer mit, dass sie neu die Untersuchung gegen unbekannte Täterschaft wegen fahrlässiger Tötung zum Nachteil seiner Mutter führe. Der Zuständigkeitswechsel von der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland zu ihr sei im Zuge einer internen Reorganisation bzw. einer Spezialisierung erfolgt. Neu würden Strafuntersuchungen im Zusammenhang mit möglichen medizinischen Behandlungsfehlern zentralisiert durch die Kantonale Staatsanwaltschaft geführt.