Die Staatsanwaltschaft setzte den beiden Söhnen eine Frist an, um mitzuteilen, ob sie dies wollten. Ausserdem wies die Staatsanwaltschaft die beiden Söhne darauf hin, dass gestützt auf die Patientenunterlagen des Inselspitals Bern, die mittlerweile eingegangen seien, keine Anhaltspunkte für medizinische Sorgfaltspflichtsverletzungen bestünden. Aber selbst wenn solche nachgewiesen werden könnten, müsste im Hinblick auf eine strafrechtliche Verantwortlichkeit (fahrlässige Tötung) auch der Beweis erbracht werden können, dass sie für den Tod ihrer Mutter ursächlich gewesen seien.