Zudem reichte er ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ein. 1.4 Mit Schreiben vom 17. November 2017 machte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland die beiden Söhne der Verstorbenen, den Beschwerdeführer und D.________, gestützt auf Art. 118 Abs. 4 der Strafprozessordnung (StPO; SR 312.0) darauf aufmerksam, dass sie als nächste Verwandte ihrer Mutter die Möglichkeit hätten, sich als Privatkläger am Verfahren beteiligen zu können. Die Staatsanwaltschaft setzte den beiden Söhnen eine Frist an, um mitzuteilen, ob sie dies wollten.