Die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland eröffnete am 29. August 2017 eine Untersuchung wegen fahrlässiger Tötung gegen unbekannte Täterschaft. 1.2 Mit Verfügung vom 5. September 2017 forderte die Regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland das Inselspital Bern auf, sämtliche Patientenunterlagen im Zusammenhang mit dem Spitalaufenthalt der Verstorbenen vor ihrem Tod am 6. April 2017 herauszugeben. 1.3 Der Beschwerdeführer stellte mit Schreiben vom 27. Oktober 2017 diverse Beweisanträge bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland. Zudem reichte er ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege ein.