2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestimmt auf CHF 400.00, werden der Beschwerdeführerin auferlegt und in diesem Umfang mit der geleisteten Sicherheit verrechnet. CHF 200.00 der geleisteten Sicherheit werden der Beschwerdeführerin zurückerstattet. 3. Es werden keine Entschädigungen ausgerichtet. 4. Zu eröffnen: - der Straf- und Zivilklägerin/Beschwerdeführerin - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Leitender Staatsanwalt C.________ (mit den Akten)