Sie hat indes sowohl bei ihrer Einvernahme als auch in der Stellungnahme bestätigt, die Türe abgeschlossen zu haben. Ferner ist auf den Sequenzen zu sehen respektive zu hören, dass der Vorfall sowohl von der Beschuldigten wie auch vom Schulleiter mit der Klasse besprochen wurde, was nach Überzeugung der Beschwerdekammer pädagogisch richtig war. Zudem hat die Beschuldigte nach ihren Angaben den Vorfall auch mit dem Beschwerdeführer besprochen. Im Lichte dessen spricht nichts für eine Verwertung der Videoaufnahmen und des Screenshots.