Ihre Sätze «hör auf» (3x) weisen darauf hin, dass sie versucht hat, die Situation zu deeskalieren. Der Satz «Spinnst du, mein Computer!» könnte darauf hindeuten, dass der Beschwerdeführer die Beschuldigte auf die Seite drücken wollte. Zu sehen ist von diesem Moment nichts. Andernorts wird ersichtlich, dass die Beschuldigte eine Türe abschliesst. Sie hat indes sowohl bei ihrer Einvernahme als auch in der Stellungnahme bestätigt, die Türe abgeschlossen zu haben.